Zum Hauptinhalt springen

Therapie

Verordnung

Wenn Sie, Angehörige oder Ihr Kind logopädische Therapie benötigen, sollten Sie dieses besprechen mit Ihrer/ Ihrem

  • Hausärztin/- arzt
  • Kinderärztin/- arzt
  • Kieferorthopädin /-en
  • Zahnärztin/-arzt
  • Neurologin/ -en oder
  • HNO- Ärztin/- Arzt bzw. Pädaudiologin/Pädaudiologe


Nach ärztlicher Absprache wird Ihnen eine aktuelle Heilmittelverordnung bzw. eine kieferorthopädische/ zahnärztliche Heilmittelverordnung für Logopädie ausgestellt. Ich behandle alle Kassen- und Privatpatientinnen/-en.
Hausbesuche werden ebenfalls durch Ihre Ärztin/ Ihren Arzt verordnet. Die Gültigkeit einer Verordnung beträgt 28 Tage.

Kosten

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.
Gesetzlich versicherte Erwachsene zahlen 10% der Gesamtsumme, sowie 10 € Verordnungsgebühr pro Verordnung, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Hierzu fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

Als privatversicherte oder privat und beihilfeberechtigte Person erhalten Sie vor Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag als Angebot. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme. Je nach Versicherung ist es möglich, dass ein Eigenteil der Behandlungskosten als Zuzahlung übrig bleibt. Wenn Sie mit der Therapie beginnen möchten, erhalten Sie bei Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Verlauf

Termine finden nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung statt und sind ausschließlich für Sie oder Ihr Kind reserviert: Nur durch Kontinuität und eine regelmäßige Therapie können Veränderungen erzielt werden. Die Termine sind verbindlich und ich bitte diese 24 Stunden vorher abzusagen. Die Therapie findet in der Regel in der Praxis statt, Hausbesuche sind nach Absprache möglich.

Jede Therapie beginnt mit einer umfassenden Anamnese und Diagnostik, wobei mir wichtig ist, nicht nur die Störung zu diagnostizieren und Therapieziele zu formulieren, sondern auch, dass vor allem der Mensch im Vordergrund steht.

Die Therapiedauer und die wöchentliche Therapiefrequenz werden durch die Ärztin oder den Arzt festgelegt.

Am Ende einer Verordnung wird in der Regel ein logopädischer Bericht verfasst und ggfs. eine Fortführung der Therapie empfohlen, wobei die Fortführung ärztlich bewilligt wird. Wie lange logopädische Therapie indiziiert ist, ist von vielen, unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie auch von der jeweiligen Patientin bzw. dem Patienten selbst. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärztinnen/-en und anderen Therapeutinnen/-en ist mir persönlich sehr wichtig, um Patientinnen/-en optimal versorgen zu können.